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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16   

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LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16 (https://dejure.org/2017,97866)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2017 - L 3 R 590/16 (https://dejure.org/2017,97866)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - L 3 R 590/16 (https://dejure.org/2017,97866)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 31/96

    Anwendung des neuen Rechts bei Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass das BSG und das LSG Berlin-Brandenburg zur Frage der Anwendbarkeit eingetretener Gesetzesänderungen für den Fall der Weitergewährung einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung bisher eine andere Auffassung vertreten haben, vgl. BSG, Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 31/96 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.02.2007, L 12 RJ 13/04.

    "Mit der Gesetzesänderung wird auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil des BSG vom 24. Oktober 1996, Az.: 4 RA 31/96; Beschluss des BSG vom 2. Mai 2005, Az.: B 4 RA 212/04 B) reagiert.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    Dass der Kläger aufgrund der zum 01. Juli 2014 in Kraft getretenen Änderung in § 59 Abs. 1 SGB VI auch von einer möglichen (nachträglichen) Vergünstigung ausgeschlossen wird, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. zur Stichtagsregelung Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, BVerfGE 87, 1, 43; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    Die Bestimmung des Gesetzgebers zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist, ebenso wie die Einsetzung von Stichtagsregelungen, Teil seines -verfassungsrechtlich gewährten - Gestaltungsspielraums, der hier nicht überschritten wird (zB. BVerfGE 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 227, 301; BSG, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 345/15 B -, juris).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    Dass der Kläger aufgrund der zum 01. Juli 2014 in Kraft getretenen Änderung in § 59 Abs. 1 SGB VI auch von einer möglichen (nachträglichen) Vergünstigung ausgeschlossen wird, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, obwohl dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. zur Stichtagsregelung Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, BVerfGE 87, 1, 43; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    Die Bestimmung des Gesetzgebers zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist, ebenso wie die Einsetzung von Stichtagsregelungen, Teil seines -verfassungsrechtlich gewährten - Gestaltungsspielraums, der hier nicht überschritten wird (zB. BVerfGE 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 227, 301; BSG, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 345/15 B -, juris).
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    In welcher Fassung die rentenrechtlichen Normen jeweils der Rentenberechnung und -gewährung zugrunde zu legen sind, also die Frage des anzuwendenden Rechts, regelt § 300 SGB VI. Dessen Abs. 1 schreibt vor, dass stets nach In-Kraft-Treten des SGB VI bei allen künftigen Rechtsänderungen das Recht im Zeitpunkt des Rentenbeginns anzuwenden ist (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 08. November 1995 - 13 RJ 5/95 -, SozR 3-2600 § 300 Nr. 5.).
  • BSG, 30.12.2015 - B 13 R 345/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Geltendmachung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    Die Bestimmung des Gesetzgebers zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist, ebenso wie die Einsetzung von Stichtagsregelungen, Teil seines -verfassungsrechtlich gewährten - Gestaltungsspielraums, der hier nicht überschritten wird (zB. BVerfGE 75, 78, 106; 101, 239, 270; 117, 227, 301; BSG, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - B 13 R 345/15 B -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 12 RJ 13/04

    Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Weitergewährung - neuer Leistungsfall -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass das BSG und das LSG Berlin-Brandenburg zur Frage der Anwendbarkeit eingetretener Gesetzesänderungen für den Fall der Weitergewährung einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung bisher eine andere Auffassung vertreten haben, vgl. BSG, Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 31/96 und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.02.2007, L 12 RJ 13/04.
  • BSG, 02.05.2005 - B 4 RA 212/04 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    "Mit der Gesetzesänderung wird auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil des BSG vom 24. Oktober 1996, Az.: 4 RA 31/96; Beschluss des BSG vom 2. Mai 2005, Az.: B 4 RA 212/04 B) reagiert.
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